Ihr Haustier darf mit auf die Reise

Hunde und kleine zahme Tiere dürfen in Fahrzeugen mitgenommen werden, sofern sie weder Personen noch andere Tiere gefährden oder belästigen. Bei Einspruch durch Mitreisende entscheidet das Personal über den Transport der Tiere an einem anderen geeigneten Ort.

Kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere mit Risthöhe bis 30 cm in Käfigen, Körben oder anderen geeigneten tiergerechten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden.

  • In allen übrigen Fällen und wenn die Tiere aus den Behältern genommen werden, ist für Tiere der Fahrpreis 2. Klasse reduziert ½ zu bezahlen.
  • Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern auf die Sitzplätze gesetzt werden. Es sind so viele Fahrausweise 2. Klasse reduziert ½ zu bezahlen, als Sitzplätze beansprucht werden.

Ausnahme

Nutzhunde (Blindenführhunde in Ausbildung und Lawinenhunde) werden unentgeltlich befördert. Dies gilt jedoch nur, wenn die spezielle Ausweiskarte dem Fahrpersonal unaufgefordert vorgewiesen werden kann.