Fahrausweiskontrolle

Die Verantwortung für den Besitz eines gültigen Fahrausweises liegt beim Reisenden. Dies gilt auch für Zusatzfahrausweise wie beispielsweise für Kinder, Hunde oder Fahrräder.

Wir führen stichprobenartig Fahrausweiskontrollen durch. Fahrausweise sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen.

Es gibt viele Gründe für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis und nicht in jedem Fall wird vorsätzlich kein Fahrausweis gekauft. Es ist irrelevant, ob Sie vergessen haben, einen Fahrausweis zu lösen, ob Sie den Fahrausweis irrtümlich für ein falsches Reisedatum gelöst haben oder ob Sie in den Bus einsteigen mussten und deshalb erst nach der Abfahrt einen elektronischen Fahrausweis gelöst haben. In jedem Fall werden Ihnen die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt.

Wichtige Informationen für Ihre nächste Reise

  • Online-Tickets müssen vor Reiseantritt erworben werden. Der Kaufvorgang bzw. das Check-in (FAIRTIQ, EasyRide) muss vor dem Betreten des Fahrzeugs abgeschlossen sein. Ein E-Ticket, das erst im Fahrzeug gekauft wird, gilt als zu spät erworben und führt zu einem Zuschlag.
  • Lösen Sie das Billett im Voraus online, an einem Billettautomaten oder an einer Verkaufsstelle
  • Billette beim Fahrpersonal müssen unmittelbar nach dem Einsteigen gekauft werden. Reisende, die beim Busfahrer oder bei der Busfahrerin ein Fahrausweis kaufen möchten, steigen bitte bei der ersten Tür ein.
  • Mehrfahrtenkarten müssen unmittelbar nach dem Einsteigen in den Bus entwertet werden.
  • Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihr Abo noch gültig ist.
  • Unpersönliche Tickets müssen im Falle einer Fahrausweiskontrolle sofort vorgewiesen werden. Diese können im Nachhinein nicht vorgezeigt werden.

Bezahlportal Fahrausweiskontrolle

Haben Sie von unserem Kontrollpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» oder «Reise mit teilgültigem Fahrausweis» erhalten? Konnten Sie Ihr persönliches, gültiges Abonnement während der Kontrolle nicht vorweisen?

Bezahlen Sie die folgenden Gebühren oder Rechnungen direkt online:

  • Gebühr «Abo vergessen»
  • Rechnung für «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)»
  • Rechnung für «Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)»

Erklärung

Reisen ohne gültigen Fahrausweis (RogF)

Sie erhalten das Formular "Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)", wenn Sie keinen gültigen oder teilgültigen Fahrausweis für die gesamte Reisestrecke vorweisen können. Beispiele für RogF sind (Auflistung nicht abschliessend):

  • Fahrgast kann kein Ticket vorweisen (keine Zeit gehabt, um das Ticket zu lösen, nicht das richtige Zahlungsmittel dabei, um ein Ticket zu kaufen, unpersönliches Ticket während der Kontrolle nicht gefunden, Mehrfahrtenkarte nicht umgehend beim Reiseantritt entwertet etc.)
  • Elektronische Tickets (E-Ticket nach Reiseantritt gekauft, das Check-in (FAIRTIQ, EasyRide) nach Reiseantritt gestartet, technische oder Zahlungsmittel Probleme in den Ticketing Apps)
  • Abonnemente (unpersönliches Abo vergessen, persönliches Abo abgelaufen)
  • Eine nicht entwertete Mehrfahrtenkarte gilt nicht als gültiger Fahrausweis
  • Mehrfahrtenkarte 7 Mal entwertet (Ab dem 8. Mal liegt ein Missbrauch vor)

Reisen mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)

Sie erhalten das Formular «Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)», wenn Sie einen Fahrausweis vorweisen können, der auf dem gesamten Reiseweg gültig ist, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügend ist:

  • Fahrscheine für falsche Kundengruppe (Fahrausweise zum halben oder ermässigen Preis ohne Berechtigung)

Ausnahmen ohne Zuschlag

Bei folgenden Ausnahmen müssen Sie keinen Zuschlag bezahlen. In einigen Fällen wird jedoch eine Servicegebühr erhoben.

  • Persönliches Abo vergessen: Sie bezahlen nur CHF 5.– Gebühr
  • Persönliches E-Ticket später vorweisen: Sie bezahlen nur CHF 30.– Gebühr
  • Familien: Kinder zahlen keinen erhöhten Zuschlag.
  • Gruppen: Der erhöhte Zuschlag wird nur einmal erhoben

Kosten und Fristen

Alle Kosten und Fristen finden Sie auf der Website der SBB.

Rechtliche Grundlagen

Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde (Tarif 600). Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).