Reisen ohne Velo

Grundsätzlich befördern wir keine Velos in unseren Bussen. Ausgenommen sind Velos als Handgepäck mit spezieller Transporthülle und demontiertem Vorderrad.


In Ausnahmefällen darf das Velo mittransportiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Fahrzeug genügend Platz vorhanden ist und das Velo nicht beschmutzt ist. Die Sicherheit der anderen Fahrgäste steht im Vordergrund. Rollstühle und Kinderwagen sind vortrittsberechtigt. Den Anweisungen unseres Fahrpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.


Ausgeschlossen ist der Velotransport im Tellbus. Hier sind keine Velotransporte möglich. Velos dürfen ausschliesslich mit spezieller Transporthülle und demontiertem Vorderrad befördert werden.


Für Velos mit demontiertem Vorderrad verwenden Sie eine spezielle Transporthülle wie beispielsweise den TranZbag. Diesen erhalten Sie im SBB Shop oder im Fachhandel. Jede Hülle, unabhängig vom Hersteller, wird akzeptiert.


Velotransport Klausenpass

Während der Sommersaison (24. Juni 2023 bis 22. Oktober 2023) sind unsere Fahrzeuge auf der Linie 408 zwischen Altdorf – Klausenpass – Linthal mit Veloheckträgern mit Platz für maximal fünf Velos ausgerüstet, davon höchstens zwei E-Bikes.


Hinweise beim Veloverlad am Klausenpass

  • Aus Platzgründen ist der Velotransport beschränkt und kann unter Umständen nicht möglich sein.
  • Es werden keine Reservationen entgegengenommen.
  • Die Velos (auch E-Bike) müssen vom Fahrgast selbst verladen werden.
  • Pro Velo-Heckträger werden neben den Velos ohne Antrieb maximal 2 Elektrovelos transportiert.
  • Spezialvelos (z.B. Tandem, Liegevelo, Dreirad etc.), die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 m sind, können nicht transportiert werden. Dies gilt auch für Veloanhänger mit einer Breite ab 60 cm.
  • Es besteht keine Mitnahmegarantie: Sollte das Velo aus Platzgründen nicht mitgeführt werden können, muss auf einen späteren Kurs ausgewichen werden.
  • Der Veloverlad erfolgt auf eigene Verantwortung.


Das Velo als Handgepäck

Folgende Velotypen gelten als Handgepäck und können mittransportiert werden:

  • Zusammengeklappte Faltvelos
  • Veloanhänger, sofern sie als Kinderwagen verwendet werden
  • Velos von Kindern unter 6 Jahren
  • Einkaufstrolley (auch mit Velokupplung)
  • Velo mit demontiertem Vorderrad in Tragtasche verpackt