Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie folgende Rechte bei Verspätungen, die Sie direkt ans Transportunternehmen richten können, mit dem Sie unterwegs waren.
Vor der Abfahrt
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten und erhalten den Billettpreis erstattet. Bitte kontaktieren Sie das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Billett gekauft haben, für eine Erstattung des Billetts.
Unterwegs
- Haben Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls verpasst, dürfen Sie Ihre Reise ohne Nachzahlung bis zum Ziel fortsetzen – auch wenn Sie dafür einen anderen Weg einschlagen müssen.
- Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, dürfen Sie diese abbrechen, unentgeltlich mit dem nächstgeeigneten Kurs zurückreisen und erhalten den Billettpreis erstattet.
Weitere Leistungen
- Sofern am Bahnhof oder im Fahrzeug verfügbar oder lieferbar, erhalten Sie in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit Mahlzeiten und Getränke.
- Müssen Sie aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung eine oder mehrere Nächte übernachten, haben Sie Anspruch auf ein Hotelzimmer sowie auf den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.
- Können Sie Ihr Reiseziel am selben Tag nicht mehr erreichen, übernehmen die Transportunternehmen die Kosten für die Übernachtung.
Ausgenommene Leistungen
- Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Übernachtungskosten, wenn das Transportunternehmen nicht für die Verspätung oder den Ausfall eines Verkehrsmittels verantwortlich ist, also zum Beispiel aufgrund eines Naturereignisses.
- Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Folgeschäden, also wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls einen Flug oder ein Konzert verpassen.