Fahrgastrechte

Entschädigungen bei Verspätungen im ÖV

Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung.


Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom gekauften Billett.


Einzelbillette

  • 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises.
  • Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.


Abonnemente

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie häufig gestellte Fragen.

Antrag auf Entschädigung

Sie sind sicher, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, dann füllen Sie bitte bis spätestens 30 Tag nach der Reise online das Antragsformular aus.


Hier finden Sie das Antragsformular


Hinweise:

  • In den Reisezentren ist keine Entschädigung möglich.
  • Die Einreichefrist beträgt 30 Tage.

Weitere Rechte bei Verspätungen

Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie folgende Rechte bei Verspätungen, die Sie direkt ans Transportunternehmen richten können, mit dem Sie unterwegs waren.


Vor der Abfahrt

Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten und erhalten den Billettpreis erstattet. Bitte kontaktieren Sie das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Billett gekauft haben, für eine Erstattung des Billetts.


Unterwegs

  • Haben Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls verpasst, dürfen Sie Ihre Reise ohne Nachzahlung bis zum Ziel fortsetzen – auch wenn Sie dafür einen anderen Weg einschlagen müssen.
  • Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, dürfen Sie diese abbrechen, unentgeltlich mit dem nächstgeeigneten Kurs zurückreisen und erhalten den Billettpreis erstattet.


Weitere Leistungen

  • Sofern am Bahnhof oder im Fahrzeug verfügbar oder lieferbar, erhalten Sie in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit Mahlzeiten und Getränke.
  • Müssen Sie aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung eine oder mehrere Nächte übernachten, haben Sie Anspruch auf ein Hotelzimmer sowie auf den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.
  • Können Sie Ihr Reiseziel am selben Tag nicht mehr erreichen, übernehmen die Transportunternehmen die Kosten für die Übernachtung.


Ausgenommene Leistungen

  • Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Übernachtungskosten, wenn das Transportunternehmen nicht für die Verspätung oder den Ausfall eines Verkehrsmittels verantwortlich ist, also zum Beispiel aufgrund eines Naturereignisses.
  • Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Folgeschäden, also wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls einen Flug oder ein Konzert verpassen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Fahrgästen und AUTO AG URI dem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Altdorf.

Fragen zu Fahrgastrechten

Falls Sie Fragen, Anregungen oder Anliegen im Zusammenhang mit dem Umgang Ihrer Daten haben, können Sie uns gerne per Post oder E-Mail wie folgt kontaktieren:

AUTO AG URI
Ried 1
6467 Schattdorf

info@aagu.ch