Für ein angenehmes Klima

Wir möchten, dass sich alle Fahrgäste bei Reisen mit der AUTO AG URI (AAGU) wohlfühlen. Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe und bitten Sie, folgende Regeln zu berücksichtigen:


Rücksichtnahme

Bitte verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden behindern oder belästigen.

  • Schuhe gehören nicht auf das Sitzpolster
  • Hunde dürfen nicht frei herumlaufen
  • Es darf kein übermässiger Lärm erzeugt werden
  • Wände, Böden und andere Flächen dürfen weder beschriftet oder bemalt noch besprüht, beschmiert, beklebt oder sonst wie beschädigt werden
  • Diebstahl oder Beschädigungen von Eigentum der AAGU hat strafrechtliche Konsequenzen
  • Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • Verteilen von Flugblättern und Prospekten
  • Sammel- und Unterschriftenaktionen sowie Befragungen
  • Livemusik / lautes Abspielen von Tonträgern
  • Rauchen und Alkohol trinken ist in allen Fahrzeugen verboten.
  • Der Konsum von kleinen Snacks und alkoholfreien Getränken wird im Bus geduldet. Idealerweise werden Getränke in abschliessbaren Bechern/Behältern mitgebracht.

Sicherheit / Vandalismus

Busse und Haltestellen sind öffentliche, aber keine rechtsfreien Räume.

Nur mit Erlaubnis

Für folgende Aktivitäten ist die offizielle Zustimmung der AAGU einzuholen:


Essen / Trinken / Rauchen

Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für gutes Klima und saubere Fahrzeuge.

Abfall / Zeitungen

In den Fahrzeugen sind keine Abfallbehälter vorhanden. Damit Fahrzeuge und Haltestellen sauber bleiben, sind Abfälle und Zeitungen mitzunehmen und entsprechend zu entsorgen.

Strafbare Handlungen

Beschimpfungen, Drohungen und Tätlichkeiten gegen das Fahrpersonal werden von Amtes wegen durch die Polizei verfolgt (Personenbeförderungsgesetz Art. 59).

Datenschutz

Es ist verboten, Mitarbeitende oder Fahrgäste der AAGU in den Transportmitteln oder an Haltestellen ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu fotografieren oder zu filmen (z.B. Mobiledevices).

Den Anordnungen des Fahrpersonals oder des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist unaufgefordert Folge zu leisten.

Verstösse oder das Nichtbefolgen von Anordnungen des Personals können zu Schadenersatzforderungen, Transportauschluss oder Strafverfolgungen führen (Art. 22 PBG, Art. 59 VPB, Ziff. 100 Tarif 600).

Reinigungs- und Reparaturkosten werden den Verursachenden in Rechnung gestellt.