Unsere allgemeinen Reisebestimmungen

Allgemeine Bedingungen

Die AUTO AG URI ist Mitglied des Verbandes Car Tourisme Suisse- GROUPE ASTAG. Car Tourisme Suisse ist die Fachgruppe Car der ASTAG (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) und hat sich zum Ziel gesetzt, das Image und die Popularität des Reisecars zu fördern. Sie pflegt dazu regelmässige Kontakte zu den zuständigen öffentlichen Stellen und Behörden, arbeitet mit verschiedenen Verbänden in der gesamten EU zusammen und ist Mitglied der International Road Union (IRU). Ausserdem wird eine vielfältige Ausbildung mit den Schwerpunkten Sicherheit, Professionalität und Kundenorientierung angeboten.


Geltungsbereich der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Tages- und Halbtagesfahrten der AUTO AG URI (AAGU) | Ried 1 | 6467 Schattdorf. Mit der Buchung anerkennen Kund:innen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

Anmeldung

Anmeldungen nimmt die AAGU per Mail

https://www.aagu.ch/reisen/extrafahrten

oder telefonisch 041 874 72 72 entgegen.


Fahrpreise

Sind abhängig von folgenden Punkten:

  • Saison
  • Fahrzeuggrösse
  • Komfortausstattung
  • Routenführung (Distanz und Zeitaufwand)

Im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften - insbesondere der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) - ist es je nach Programm erforderlich eine zweite Person im Fahrdienst einzukalkulieren, wenn die max. Lenkzeit 9 Stunden und die max. Arbeitsschicht pro Tag 15 Stunden überschreitet. Wird ein Wagen für eine bestimmte Gruppengrösse verlangt und gestellt, so wird dieser berechnet, auch wenn weniger Personen an der Reise teilnehmen. Zögern Sie nicht, uns bei unklaren Preisdifferenzen zu kontaktieren.


Zuschläge

Bedingt durch Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) können spät heimkommende Busfahrer:innen am folgenden Tag oft nicht mehr eingesetzt werden, deshalb müssen wir Ihnen den Nachtzuschlag in Rechnung stellen. Diese Regelung gilt nur für Eintagesfahrten und entfällt für Mehrtagesfahrten. Von Kund:innen gewünschte oder verursachte Mehrzeit und Mehrdistanz werden zusätzlich verrechnet.


Organisation

Falls die Zufahrt zu einem Ihrer Zielorte für den Bus nicht möglich ist und dies zu Problemen führt, lehnen wir jegliche Verantwortung ab.


Annullierungskosten (Falls auf dem Vertrag nicht anders beschrieben)

Bei Annullierung der Fahrt nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden Ihnen die folgenden Annullationskosten in Rechnung gestellt:

Mehr als 30 Arbeitstage vor Abreise CHF 30.00 – CHF 80.00 Auftragspauschale

30 – 15 Arbeitstage vor Abreise 10 % des Betrages

14 – 8 Arbeitstage vor Abreise 30 % des Betrages

7 – 1 Arbeitstage vor Abreise 75 % des Betrages

Am Abreisetag 100 % des Betrages

Abweichende Annullationsbedingungen sind möglich, werden aber auf der Bestätigung aufgeführt. Vorauszahlungen für Leistungsträger werden den Kund:innen zuzüglich Organisationszuschlag in Rechnung gestellt.


Verschiebung

Frühzeitige, wetter- oder coronabedingte Verschiebungen werden nach Absprache kulant behandelt.


Bezahlung

Der Betrag wird den Reisenden nach erfolgter Fahrt in Rechnung gestellt werden. Dabei kann eine Pauschalgebühr anfallen und es gilt die in der Rechnung aufgeführte Zahlungsfrist.


Reisen in den AAGU-Fahrzeugen

Spezielle Sitzplatzwünsche können leider nicht berücksichtigt. Unsere modernen Fahrzeuge erlauben eine sichere und angenehme Fahrt auf allen Sitzplätzen. Es besteht Gurtentragpflicht ausser im Oldtimer-Reisewagen (keine Rückhaltevorrichtung vorhanden). In den Fahrzeugen der AAGU herrscht absolutes Rauchverbot. Vandalismus (z.B. besprühen, bekleben, beschmieren oder sonstige Beschädigungen an Wänden, Böden, Scheiben, Polster und anderen Flächen) im und am Fahrzeug hat strafrechtliche Konsequenzen. Ausserordentliche Verunreinigungen werden nach Aufwand den verursachenden Kund:innen in Rechnung gestellt.


Haftung

Die AAGU ist für den Inhalt des vorliegenden Reiseprogrammes verantwortlich (inkl. Auswahl der Leistungsträger wie z.B. Restaurants, Hotels, etc.) sowie für eine reibungslose Durchführung der Reise. Die AAGU haftet jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Pandemie und Epidemie, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden der Reiseteilnehmenden zurückzuführen sind. Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt. Zudem übernimmt die AAGU für die Reisenden keine Haftung bei selbstverursachten Unfällen, Diebstählen, Beschädigungen und Verlust.


Versicherung

Durch die Haftpflichtversicherung der AAGU sind die reisenden Personen während der Fahrt im Fahrzeug im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung versichert. Ausserhalb des Fahrzeuges ist die Versicherung Sache der Reisenden und die AAGU übernimmt keine Haftung


Reisegepäck

Das Reisegepäck ist während der Fahrt mit den Fahrzeugen der AAGU versichert, sofern sich dieses im abgeschlossenen Kofferraum befindet.

Reisedokumente

Jede:r Reisende ist für die Mitführung der persönlichen Reisedokumente selber verantwortlich. Für unsere Reisen benötigen Sie eine gültige Identitätskarte oder Reisepass, auch wenn das Reiseziel unsere Landesgrenzen nicht überschreitet.


Vorzeitiger Reiseabbruch

Sollten Reisende aus persönlichen Gründen die Reise vorzeitig abbrechen, hilft unser Fahrpersonal gerne beim Organisieren der individuellen Rückreise. Der Pauschalpreis kann nicht zurückerstattet werden, die Kosten z.B. der Rückreise gehen zu Lasten der teilnehmenden Person.


Rückerstattungsforderungen

Sämtliche Beanstandungen während der Reise sind sofort dem Fahrpersonal zu melden. Das Fahrpersonal ist jedoch nicht berechtigt, im Namen der AAGU Ansprüche zu anerkennen oder geltend zu machen. Begründete Rückerstattungsforderungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise in schriftlicher Form bei der AAGU eingehen, ansonsten erlischt der mögliche Schadenersatzanspruch.


Preisanpassungen

Sollten sich Preisänderungen ergeben, wofür die AAGU nicht verantwortlich gemacht werden kann (z.B. Treibstoffzollerhöhungen), behalten wir uns das Recht vor, die Preise anzupassen.


Trinkgeld

Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für das Fahrpersonal sind in unseren Preisen nicht eingerechnet. Eventuelle Unterkunfts- und Verpflegungsspesen, sofern nicht vom Hotel/Restaurant übernommen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Altdorf, Uri. Das Schweizer Recht ist anwendbar.

2024, AUTO AG URI